Rente

Im deutschen Rentensystem gibt es verschiedene Rentenarten (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderungsrenter, Witwenrente etc). Für jede Rentenart muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen um diese Rente zu bekommen.

Die häufigsten Probleme treten bei der Rente wegen Erwerbsminderung auf (Teilweise- oder volle Erwerbsminderung). Bei dieser Rente geht es darum, ob der Antragsteller leichte Tätigkeiten bis zu 3 Stunden am Tag, zwischen 3 und 6 Stunden am Tag oder über 6 Stunden am Tag verrichten kann. Der versicherte bekommt nur dann die volle Erwebsminderungsrente, wenn er so krank ist, dass er nichtmal 3 Stunden am Tag die leichtesten Aufgaben erledigen kann.

Altersrente

Seit einigen Jahren ist das Rentenantrittsalter auf 67 Jahre angehoben worden, allerdings nur für die Jahrgänge 1964 und jünger. Für die Jahrgänge davor ist das Rentenantrittsalter stufenweise angehoben von 65 Jahre bis auf 67 Jahre, abhängig davon, wann Sie geboren sind.

Darüberhinaus muss man mindestens 60 Monate in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, um überhaupt Ansprüche auf diese Rente zu haben.

Rente wegen Berufserkrankung

Ein Versicherter kann eine Entschädigung wegen Berufserkrankung nur dann bekommen, wenn er an einer Krankheit, die typisch für diesen Beruf ist, erkrankt. Es gibt einen Katalog der Erkrankungen, die im voraus festgestellt werden müssen, damit jemand diese „Berufserkrankung“ anerkannt bekommt. Zum Beispiel ist eine typische Erkrankung bei Bergleuten die sogenannte „Silikose“ aber die Silikose musste zuvor in einem Katalog als Berufserkrankung anerkannt worden sein, dies gilt auch für alle anderen Berufe und Erkrankungen.

Rente wegen Schwerbehinderung

Ihr Schwerbehindertenausweis (50 Prozent und mehr) ist nur dann rentenrelevant, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre hinter sich und ein gewisses Alter erreicht haben (63 Jahre). Falls diese 2 Voraussetzungen nicht erfüllt sind, gibt es keine automatische Rente für jemanden mit einem Schwerbehindertenausweis.

Brauchen Sie meine Hilfe?

Ich bitte Sie, den ersten Kontakt mit mir per Mail aufzubauen und kurz Ihr Problem zu schildern. Ich würde mich dann kurz bei Ihnen zurückmelden, ob ich den Fall annehmen kann, weil ich mich nicht mit allen Rechtsgebieten beschäftige.

kasimras@yahoo.com

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Arbeitsunfälle

Wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben (während der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause) haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf „Entschädigung“, die als BG-Rente bekannt ist. Um die BG-Rente in Anspruch nehmen zu dürfen müssen Sie mindestens 20 % in Ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sein für einen Zeitraum von mehr als 6 Monate. Die Kriterien, wer 20 Prozent oder mehr in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist, sind sehr hoch und darüber entscheiden  die Ärzte der Berufsgenossenschaft oder die Gutachter des Sozialgerichts. Die Höhe der Rente hängt von der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit ab. Wenn z.B. der Betroffene 30 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist, bekommt er auch 30 Prozent des Nettolohnes der letzten 12 Monate als BG-Rente ausgezahlt. Die Berufsgenossenschaft kann (muss aber nicht) von Zeit zu Zeit prüfen, ob die Minderung der Erwerbsfähigkeit weiterhin vorhanden ist oder der Zustand sich verbessert hat.

Über den „Grad der Behinderung (GdB)“ spreche ich gerne mit Ihnen persönlich und berate Sie individuell zu jedem Fall!